"Spielregeln" für Verkäufe bei E***

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Uwe
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"Spielregeln" für Verkäufe bei E***

Beitrag von Uwe » Mi 17. Dez 2008, 10:45

Hallo zusammen,

im Laufe meines Sammlerlebens haben sich unzählige Modelle angesammelt, die keinen Platz in den Vitrinen gefunden haben und auch nicht mehr finden werden.
Ich habe mich daher entschlossen, als Privatier bei E*** nicht nur zu kaufen, sondern dort auch zu verkaufen.

Nun weiß ich nicht so ganz, wie ich mit Informationen über Advokaten umgehen muß, die scheinbar ich Geld mit Abmahnungen an private Anbieter verdienen, in dem sie den Anbietern einen gewerbemäßigen Verkauf nachweisen. Diese (teure) Diskussion möchte ich möglichst vermeiden.

Gibt es bei Euch derartige Erfahrungen oder vielleicht Angaben zu den maximal möglichen Angeboten, die sich ein privater Anbieter monatlich oder jählich "leisten" darf?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Gruss
Uwe

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Alex
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Re: "Spielregeln" für Verkäufe bei E***

Beitrag von Alex » Mi 17. Dez 2008, 12:52

Moin,

soweit ich mich erinnern kann, bestimmt immer noch das Finanzamt, ob eine Tätigkeit gewerblich ist oder hobbymäßig ausgeübt wird - nicht aber ein dubioser Abmahnanwalt.

Ich denke 'mal, wenn Du so zwischen 10 und 30 Modelle pro Monat verkaufst, dann fällt's nicht so auf - zur Not tun es ja auch mehrere Accounts. Du müsstest dann nur Deiner Bank klarmachen, dass die erhöhte Anzahl von Kontobewegungen "rein privater" Natur ist.

Wie gesagt: Das sind alles keine Ratschläge hier und das ist alles erst recht keine juristische oder fiskalische Beratung - dafür gibt's zuständige und/oder kompetentere Stellen.

Gruß

Alex

PS: Wenn 'was Interessantes von Opel dabei ist, so bist Du herzlich eingeladen, das hier zuerst im OMF anzubieten, aber das weisst Du ja vermutlich...
Meine Modellautosammlung: hahlmodelle.de
der Sponsor für das OMF: double-A-design | Werbung seit 1986

Uwe
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Re: "Spielregeln" für Verkäufe bei E***

Beitrag von Uwe » Mi 17. Dez 2008, 17:50

Hallo Alex,

danke für die erste Information.
Von einem Arbeitskollegen habe grad ich den Hinweis erhalten, 40 Angebote pro Jahr in einem Fachgebiet (zB Modellautos) würden reichen. Er kann es (leider) nicht mehr so genau abschätzen. Er befindet sich zur Zeit am Anfang einer solchen Diskussion.........

Den Tip mit einem zweiten Account habe ich mir auch schon überlegt. Es gibt ja auch noch die direkte, ortsnahe Verwandtschaft.

Opel-Modelle wollte ich als nächste einstellen. Mal schauen, ob ich mit dem Einfügen von Bildern hier im OMF klarkomme ?! :?
Wenn das klappen sollte, möchte ich auch gern mal wieder ein paar (bekannte und neue) Umbauten ins OMF einstellen.

Gruss Uwe

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TseHa
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Re: "Spielregeln" für Verkäufe bei E***

Beitrag von TseHa » Do 18. Dez 2008, 02:35

Hallo Uwe,

gewerbsmäßig wäre es, wenn jemand Waren zum Zweck der Wiederveräußerung erwirbt, und sie dann - mit Gewinnerwartung - bei eBay wieder verkauft.

Da Du aber lediglich privat erworbene, überzählige Modelle aus Deiner privaten Sammlung verkaufen willst, sehe ich das nicht als gegeben.

Tipp: Frag doch mal bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung (wo die Gewerbescheine ausgestellt werden) nach, ob Dein Vorhaben in irgendeiner Weise als gewerbsmäßig angesehen werden kann. Eventuell bekommst Du entsprechende Auskunft auch von einem Rechtspfleger beim Amtsgericht.

Gruß, TseHa

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