| 1.
geschrieben von: msc |
geschrieben am: 02.06.05 um 00:22 |
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Die neue Lizenzierungrichtlinie von General Motors ist verabschiedet und sieht vor, daß Modelle aller Maßstäbe lizenziert werden können, sofern sie mindestens 2,26 Zoll bzw. 5,74 cm lang sind. Bislang sah diese Regelung vor, daß eine Mindestlänge von 2 Zoll bzw. 5,08 cm erreicht werden mußte. Diese Richtlinie drohte durch eine Vorgabe ersetzt zu werden, nach der Modelle kleiner als 1:64 nicht mehr lizenziert werden sollten, und zwar unabhängig von ihrer Länge. Soweit ist es glücklicherweise nicht gekommen. Das heißt für den Moment, daß der GMC Fishbowl von Busch machbar sein wird, während der Chevy Blazer, die 57er Corvette, der 73er Firebird von Busch, einige CMW-Modelle sowie Camaros/Firebirds und einige andere Modelle von Model Power massiv gefährdet sind. Vectra und Vivaro von Rietze sind übrigens kürzer als 5,74 cm. Nun wäre durchaus interessant zu erfahren, was mit diesen Modellen nach Ablauf der laufenden Lizenzvereinbarung geschieht. Da sich Brekina auf den deutschen Markt konzentriert (d.h. insbesondere den USA fernbleibt) und nur Modelle anbietet, deren Vorbilder älter als 30 Jahre sind, dürfte man von dieser Regelung dort nicht betroffen sein. Es ist übrigens keine Klage bekannt, bei der Eltern ein lizenzierendes Unternehmen verklagt hätten, weil ein Modellauto verschluckt worden sei. Das macht dieses Thema noch aberwitziger. Marc S. |
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| 2.
geschrieben von: Alex |
geschrieben am: 27.05.05 um 18:27 |
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*koppschüttelt* Hat die Grössenvorgabe wirklich etwas mit der Verschluckgefahr und der Klagewut bzw. -hysterie der Amis zu tun? Ich habe mir als Kind 'mal ganz furchtbar wehgetan, weil ich während eines Bremsmanövers von der Hutablage im PII gekullert bin. Kann ich in letzter Hinsicht GM im Nachhinein jetzt noch verklagen, damit die keine Hutablagen mehr verbauen? Hoffentlich findet sich dennoch ein Weg, auch weiterhin schöne und neue 1:87er bekommen zu können. Gruss Alex |
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| 3.
geschrieben von: C-H |
geschrieben am: 02.06.05 um 00:52 |
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Au weia! Die Lizenzvergabe für ein Modellauto von der umgerechneten Länge des Vorbilds abhängig zu machen, das kann doch eigentlich nur jemandem einfallen, der aus dem Irrenhaus entsprungen ist. Vermutlich gibt es da Präzedenzurteile gegen Hersteller anderer Spielwaren, so daß sich GM durch diese Maßnahme von vorneherein gegen etwaige Klagen absichern will. In Anbetracht der Abstrusitäten des us-amerikanischen Rechtssystems wird's also verständlich. (Der Hersteller des Mikrowellengerätes wurde zu 1,2 Mill. $ Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verurteilt, weil die Bedienungsanleitung keinen Hinweis enthielt, daß sich das Gerät nicht zum Trocknen gebadeter Kleintiere eignet. Hier war dies einem Wellensittich nicht gut bekommen.) Trotzdem Schwachsinn. C-H |
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| 4.
geschrieben von: msc |
geschrieben am: 04.06.05 um 01:02 |
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Noch größerer Schwachsinn, wenn man bedenkt, daß die meisten unserer 1:87er nicht in die Kategorie Spielzeug, sondern Sammlermodelle fallen - einschließlich der Warnung auf der Verpackung, das Modell nicht in die Händer von Kindern unter x Jahren zu geben. Damit sollte sich die Furcht vor Prozessen endgültig erledigt haben. Marc S. |
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